Plastikverbot

Gesetzliche Regelungen der Bundesregierung

• Umweltfreundliche Alternativen zu Plastik-Einweggeschirr

Plastikverbot

Seit wann?              Welche Produkte?              Nachhaltige Alternativen             

Die Bundesregierung hat entschieden: Einige Einwegartikel aus Plastik sind seit 2021 nicht mehr erlaubt, um Abfälle zu reduzieren und die Meere bzw. die Umwelt zu schützen. Welche Produkte genau betroffen sind und auf welche nachhaltigen Alternativen Sie künftig zurückgreifen können, erfahren Sie hier.

Seit wann gilt das Plastikverbot?

Das EU-weite Plastikverbot trat am 3. Juli 2021 in Kraft. Einweg-Kunststoffprodukte aus Plastik, für die es schon jetzt gute Alternativen gibt, dürfen in der Europäischen Union seit dem nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Bei Händlern oder Verwendern vorhandene Ware durfte jedoch auch nach dem 3. Juli 2021 noch abverkauft bzw. aufgebraucht werden.


Welche Produkte sind betroffen?

Bestecke (Kunststoff)

Menüboxen (EPS)

Einwegteller (Kunststoff)

Trinkhalme (Kunststoff)

Verbot von Rührstäbchen aus Kunststoff

Rührstäbchen (Kunststoff)

Getränkebecher (EPS)


Welche umweltfreundlichen Alternativen gibt es?


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