Mehrwegpflicht ab Januar 2023
Mit dem 01. Januar 2023 ist die Mehrwegangebotspflicht in Kraft getreten. Gemäß § 33, 34 Verpackungsgesetz (VerpackG) sind Letztvertreiber von Einwegkunststofflebensmittelverpackungen und von Einweggetränkebechern danach verpflichtet, als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen, auch Mehrwegbehältnisse anzubieten.
Wen betrifft es?
Egal ob Sie Restaurants, Bistros, Cafés und Lieferdienste betreiben: Wenn Take-Away Gerichte oder To-Go Getränke verkauft werden, sind Sie ab 2023 verpflichtet, als Alternative zu Kunststoff-Einwegverpackungen mindestens eine Mehrwegvariante anzubieten.
Unser Sortiment der Mehrwegprodukte finden Sie hier.
Ausnahmen:
Ausgenommen von dieser Mehrwegangebotspflicht sind gemäß § 34 VerpackG alle Verkaufsstätten, die eine maximale Verkaufsfläche von 80 qm2 aufweisen und maximal 5 Beschäftigte haben.
Sofern der Kunde dies wünscht, müssen derartige Verkaufsstellen Speisen und Getränke in vom Kunden mitgebrachte Mehrwegbehältnisse verpacken.
Welche Verpackungen sind betroffen?
Mehrwegalternativen sind anzubieten für Einwegkunststofflebensmittelverpackungen, d. h. für Behältnisse für verzehrfertige Speisen die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen. Für Einmalgetränkebecher sind unabhängig von der Materialart Mehrwegbecher als Alternative anzubieten.
Zu beachten:
Sofern Einweglebensmittelverpackungen ohne Kunststoff genutzt werden, brauchen keine Mehrwegalternativen angeboten werden. Bei Verwendung von Verpackungen/Produkten aus Zuckerrohr, Pappe & Palmblatt (ohne Beschichtung) entfällt die Mehrwegangebotspflicht. Gleiches gilt für Verpackungen aus Aluminium oder Folienverpackungen.
Verpackungen die nicht unter die Mehrwegangebotspflicht fallen, halten wir vor allem in unserer Produktlinie Bio-Einweggeschirr für Sie bereit hier.
Aber: Mehrwegpflicht bedeutet nicht Einwegverbot!
Auch wenn Sie als Gastronomiebetrieb mit mehr als 5 Angestellten und einer Verkaufsfläche über 80 m² ab 2023 dazu verpflichtet sind, Mehrwegverpackungen für Ihr Take-Away Geschäft als Alternative zu Kunststoff-Einwegverpackungen anzubieten, können sie dennoch Kunststoff-Verpackungen verwenden. Sie müssen nur Ihr Angebot um Mehrwegalternativen ergänzen.